Krankschreibung: Wann muss die AU beim Arbeitgeber sein?
Krank im Job
Wen die Grippe erwischt, der braucht an Arbeit nicht zu denken. Selbst der Weg zum Arzt fällt dann schon schwer. Doch bis wann muss die AU beim Arbeitgeber sein?
AU: Wann muss die Krankschreibung beim Arbeitgeber sein?
Gesetzlich vorgeschrieben ist Folgendes: Wenn ein Mitarbeiterlänger als drei Tage krank ist, muss er eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Arbeitgeber vorlegen. Die Krankschreibung muss nach dem dritten Tag der Arbeitsunfähigkeit, also am vierten Tag, beim Unternehmen eingegangen sein.
Das heißt, wenn Sie ab Montag wegen Krankheit ausfallen, muss die AU spätestens am Donnerstag im Unternehmen sein. Das Wochenende zählt bei der Berechnung mit!
Doch Vorsicht: Der Arbeitgeber kann eine eigene Regelung festlegen und die Krankschreibung zum Beispiel schon ab dem ersten Fehltag einfordern.
Was passiert, wenn die AU zu spät eingeht?
Wer die Krankschreibung nicht rechtzeitig einreicht, muss damit rechnen, dass ihm die Fortzahlung des Lohnes verwehrt wird. Schicken Sie deshalb in Zweifel einen Freund oder ein Familienmitglied los, um sie notfalls persönlich im Betrieb abzugeben.
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